Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liva-IT
Lohnergasse 9, 1210 Wien
E-Mail: info@liva-it.com
UID: ATU76623003
Stand: Dezember 2025
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen von Liva-IT, Inhaber Hakan Gül (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere für Beratung, Konzeption, Entwicklung, Anpassung, Implementierung, Integration, Wartung, Support, Hosting-nahe Leistungen sowie sonstige IT- und Softwaredienstleistungen.
1.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
1.3 Diese AGB sind primär für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des UGB konzipiert. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des KSchG, FAGG, VGG oder sonstigen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
1.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu Vertrag, Angebot oder Leistungsbeschreibung bedürfen zumindest der Textform (zB E-Mail).
2. Leistungsumfang
2.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Pflichtenheft, einem Projektplan oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
2.2 Angaben in Präsentationen, Demos, Testumgebungen, Konzepten oder Vorbesprechungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in das Angebot oder die Leistungsbeschreibung übernommen wurden.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Marktakzeptanz, keine bestimmte Conversion-Rate und keine rechtliche oder regulatorische Gesamtprüfung des Geschäftsmodells des Kunden.
2.4 Änderungswünsche des Kunden (Change Requests) nach Vertragsabschluss sind gesondert zu vergüten. Sie können zu Anpassungen von Preis, Aufwand, Fristen und Terminen führen.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen in sachlich angemessenen Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
3.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtefreiheit sämtlicher von ihm beigestellter Inhalte, Daten, Dokumente, Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Systeme und Anweisungen allein verantwortlich.
3.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine technische Umgebung, insbesondere Hardware, Betriebssysteme, Netzwerke, Domains, Hosting-Umgebungen, Lizenzen, Accounts und Schnittstellen, den vereinbarten oder mitgeteilten Mindestanforderungen entsprechen.
3.4 Verzögerungen, Mehraufwand, Funktionsstörungen oder Sicherheitsprobleme, die auf verspätete Mitwirkung, unvollständige Informationen, ungeeignete Kundensysteme oder vom Kunden beigestellte Drittleistungen zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Daraus entstehender Zusatzaufwand ist gesondert nach Aufwand zu vergüten.
3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine zumindest um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
4. Drittleistungen, APIs, Fremdsysteme und Kundendaten
4.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter, Subunternehmer und externer Spezialisten zu bedienen.
4.2 Soweit Leistungen des Auftragnehmers auf Drittanbietern oder Fremdsystemen beruhen oder mit solchen zusammenhängen – insbesondere APIs, Cloud-Diensten, Hosting-Anbietern, App-Stores, Payment-Providern, E-Mail-Diensten, Open-Source-Komponenten, KI-Diensten, Tracking-/Analyse-Tools, Telekommunikationsdiensten oder vom Kunden bereitgestellter Hard- und Software – schuldet der Auftragnehmer nicht deren Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Kompatibilität, Preisstabilität oder unveränderte Fortführung.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Preisänderungen, Rate-Limits, Sperren, Policy- oder API-Änderungen, Lizenzänderungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern.
4.4 Der Auftragnehmer ist nicht Verantwortlicher für die vom Kunden oder in dessen Auftrag über APIs, Fremdsysteme oder kundenseitige Infrastruktur eingegebenen, verarbeiteten, gespeicherten, übertragenen oder abgerufenen Daten, sofern nicht ausdrücklich eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung oder eine sonstige spezifische Verantwortung schriftlich übernommen wurde.
4.5 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass für die Nutzung von APIs, Drittplattformen und Fremdsystemen alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen, Nutzungsrechte und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
4.6 Muss eine Leistung aufgrund von Änderungen oder Wegfall von Drittanbietern, Kundensystemen, Schnittstellen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, stellt dies eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung dar.
5. Termine und Fristen
5.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
5.2 Nicht verbindliche Zeitangaben sind bloße Planwerte.
5.3 Fristen und Termine verschieben sich angemessen bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Ausfall von Stromversorgung, Internet, Telekommunikation, Hosting oder Drittanbietern, bei Erkrankung wesentlicher Projektressourcen, bei Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden oder bei offenen Zahlungen.
5.4 Aus Terminüberschreitungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen, kann der Kunde keine Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ableiten.
6. Abnahme
6.1 Soweit die Leistung ihrer Natur nach abnahmefähig ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung oder Meldung der Fertigstellung, zu prüfen.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist wesentliche, reproduzierbare Mängel schriftlich rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
6.3 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
6.4 Teilabnahmen sind zulässig und können für abgrenzbare Projektphasen, Meilensteine, Module oder Teilfunktionen vereinbart oder vom Auftragnehmer verlangt werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
7.2 Leistungen außerhalb eines vereinbarten Pauschalumfangs werden nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz von EUR 135,00 netto je angefangener Viertelstunde verrechnet.
7.3 Für Einsätze vor Ort gelten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:
a) innerhalb Wiens: Anfahrtspauschale EUR 65,00 netto;
b) außerhalb Wiens: Reisezeit zum vereinbarten Stundensatz sowie Kilometergeld in gesetzlicher oder angebotener Höhe;
c) zusätzlich tatsächlich anfallende Park- und Nebenkosten.
7.4 Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixpreis bezeichnet, unverbindliche Schätzungen.
7.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
7.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anzahlungen, Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt, Zeitabschnitten oder Meilensteinen zu verlangen.
7.7 Anzahlungen, Teilzahlungen und Zahlungen für Meilensteine gelten in jenem Umfang als endgültig verdient, in dem ihnen bereits erbrachte Leistungen, Analyse-, Konzeptions-, Setup-, Implementierungs-, Reservierungs- oder Teilabnahmeleistungen gegenüberstehen.
7.8 Bricht der Kunde ein Projekt ab, kündigt er es vorzeitig oder unterbleiben weitere Projektfortschritte aus Gründen in seiner Sphäre, so sind jedenfalls alle bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, bestellten Drittleistungen und angefallenen Aufwände zu vergüten. Bereits verdiente Anzahlungen werden in diesem Umfang nicht rückerstattet.
7.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen bloß geringfügiger Mängel, offener