Liva-IT
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UID: ATU76623003
Stand: 14.05.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Liva-IT- inhaber Hakan Gül(„Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“), unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer (§ 1 UGB) oder Verbraucher (§ 1 KSchG) ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere jene des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) für Verbraucher, haben Vorrang vor diesen AGB. Sofern in einzelnen Klauseln unterschiedliche Regelungen für Unternehmer und Verbraucher vorgesehen sind, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Agentur. Sie werden dem Kunden stets zusammen mit dem Angebot übermittelt oder durch einen dauerhaft zugänglichen Link auf der Website der Agentur zur Kenntnis gebracht. Mit Annahme eines Angebots der Agentur erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit diesen AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich (z.B. per E-Mail) bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich Widerspruch erhebt. Die Agentur wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens gesondert hinweisen.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und Änderungen

2.1 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen (z.B. Zugangsdaten, Inhalte, Logos) vollständig, korrekt und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen und die Agentur von allen Umständen zu informieren, die für die Auftragsdurchführung relevant sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Inhalten, Feedback, Freigaben) trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht oder nur unvollständig nach, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Die Agentur ist zudem berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (z.B. Wartezeiten, zusätzliches Projektmanagement) nach tatsächlichem Anfall zum vereinbarten Stundensatz (Punkt 5.2) gesondert in Rechnung zu stellen. Bei erheblicher oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten ist die Agentur nach Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Der Kunde garantiert, Inhaber aller erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu sein und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Rechte geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Eine Prüfungspflicht der Agentur besteht nicht.
2.4 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen der Schriftform und stellen eine Angebotsänderung dar, die von der Agentur nicht angenommen werden muss. Nimmt die Agentur den Änderungswunsch an, ist sie berechtigt, den zusätzlichen Aufwand gemäß Punkt 5.2 gesondert zu verrechnen und vereinbarte Liefertermine anzupassen. Änderungen sind grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Agentur und ggf. Anpassung des Honorars verbindlich.
2.5 Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nicht anders deklariert, und 14 Tage gültig. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Eine Überschreitung von bis zu 15% gilt als genehmigt, darüber hinausgehende Überschreitungen werden dem Kunden vorab angezeigt.
2.6 Sonderaktionen (z.B. Gratis-Hosting) unterliegen spezifischen Bedingungen laut Angebot. Nach Aktionsende gelten die regulären Entgelte.
2.7 Bei Automatisierungslösungen umfasst die Leistung die Einrichtung/Übergabe gemäß Angebot. Laufende Wartung/Support sind separate Leistungen (Stundenbasis oder Pauschalvertrag, siehe Punkt 12).

2.8 Die Agentur haftet nicht für Funktionsstörungen oder Ausfälle, die durch Änderungen, Updates oder Abschaltungen von Drittanbieterdiensten, APIs oder Plugins verursacht werden. Etwaige Anpassungen oder Updates dieser Schnittstellen erfolgen auf Basis eines neuen Angebots.

3. Fremdleistungen / Subunternehmer

3.1 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
3.2 Die Beauftragung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen und auf Rechnung der Agentur. Die Agentur wird Dritte sorgfältig auswählen.
3.3 Die Agentur haftet nicht für Leistungen Dritter, sofern die Auswahl sorgfältig erfolgte und keine eigenen Pflichtverletzungen vorliegen.
3.4 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z.B. Lizenzgebühren), sind vom Kunden zu tragen und ggf. direkt zu übernehmen.

4. Termine, Fristen und Höhere Gewalt

4.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur, gleich aus welchem Grund, so wird die Agentur den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung informieren. Liegen die Gründe für die Verzögerung nicht im Einflussbereich der Agentur (insbesondere aufgrund von Verstößen gegen Mitwirkungspflichten des Kunden, Verzögerungen durch Dritte oder Höhere Gewalt gemäß Punkt 16), so verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
4.3 Gerät die Agentur in Verzug, kann der Kunde nur nach Setzung einer angemessenen, schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. gesetzlicher USt. Es gelten die Preise laut Angebot bzw. Vertrag.
5.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind oder über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, Funktionserweiterungen, Support außerhalb von Wartungsverträgen, Aufwand durch Verletzung von Mitwirkungspflichten), werden nach tatsächlichem Aufwand zum Standard-Stundensatz von € 70,- netto, verrechnet je angefangener Viertelstunde, in Rechnung gestellt, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung (z.B. Pauschalpreis) getroffen wurde.
5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Agentur kann angemessene Teilzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten für Unternehmer die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2% über dem Basiszinssatz p.a.). Für Verbraucher gilt der gesetzliche Zinssatz von 4% p.a. (§ 1000 Abs 1 ABGB). Die Agentur ist berechtigt, im B2B-Bereich Mahnspesen gemäß § 458 UGB (derzeit € 40,- pauschal) sowie darüber hinausgehende, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Inkassokosten geltend zu machen.

5.5 **Leistungsverweigerungsrecht und Aussetzung der Leistung:** Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (üblicherweise 7 Tage) berechtigt, ihre weitere Leistungserbringung (z.B. laufende Wartungsarbeiten, Support, Zurverfügungstellung von Diensten) bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge einzustellen bzw. auszusetzen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt davon unberührt. Etwaige vereinbarte Leistungsfristen für die Agentur verlängern sich um den Zeitraum der Aussetzung.

5.6 **Terminverlust bei Ratenzahlung:** Wurde Ratenzahlung vereinbart, so ist die Agentur bei Verzug des Kunden mit mindestens einer Rate berechtigt, die sofortige Bezahlung des gesamten noch offenen Restbetrages zu fordern (Terminverlust). Dies gilt für Verbraucher jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 14 KSchG (insbesondere Verzug von mindestens sechs Wochen und erfolglose Mahnung unter Androhung des Terminverlusts und Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen).

6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte (Urheberrecht)

6.1 Alle Leistungen, Werke und die dazugehörigen Unterlagen (Konzepte, Entwürfe etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung geistiges und materielles Eigentum der Agentur.

6.1a Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Der Eigentumsvorbehalt gemäß 6.1 bleibt auch bestehen, wenn die Leistungen der Agentur weiterverarbeitet, verbunden oder vermischt werden.

6.2 Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das nicht-exklusive, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich auf den vereinbarten Zweck und Umfang beschränkte Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) an den für ihn erstellten Werken.

6.2a Bedingte Rechteeinräumung und Widerruf bei Verzug: Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte gemäß 6.2 erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Entgelte durch den Kunden. **Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte vorläufig oder – im Falle einer Vertragsauflösung wegen Zahlungsverzugs – endgültig zu widerrufen.** Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung der Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Agentur ist insbesondere berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung von Software oder Webseiten technisch zu unterbinden (z.B. durch Sperrung des Zugangs), bis die offenen Forderungen beglichen sind oder der Vertrag beendet wurde.

6.3 Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist in der Regel zusätzlich honorarpflichtig.
6.4 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird dem Kunden kein Recht am Quellcode (Source Code) von individuell entwickelter Software oder Webanwendungen eingeräumt. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf das kompilierte bzw. ausführbare Werk in der gelieferten Form.
6.5 Die Agentur ist berechtigt, Urhebervermerke auf den erstellten Werken anzubringen.

6.6 Sofern im Rahmen der Auftragserfüllung Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Software. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eventuelle Rechtsverletzungen aufgrund der Verwendung solcher Software durch den Kunden.

6.7 Nutzt der Kunde die gelieferten Leistungen nach Widerruf oder ohne gültige Lizenz/Nutzungsrecht, ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% des vereinbarten Honorars geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Haftung und Schadenersatz

7.1 Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, außer bei Personenschäden, ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte (Kunde) zu beweisen. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
7.2 Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung für Datenverlust ist zudem auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, es sei denn, die Datensicherung ist explizit Teil der beauftragten Leistung der Agentur.
7.4 Schadenersatzansprüche verjähren für Unternehmer binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach drei Jahren ab Leistungserbringung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Für Datenverluste oder Systemausfälle, die auf Fehler oder Störungen bei beauftragten Dritten (z.B. Hosting-Provider, externe Clouds, Software-as-a-Service-Anbieter) zurückzuführen sind, haftet die Agentur nur im Rahmen der ihr gegen diese Dritten zustehenden Ansprüche und nur, soweit die Agentur den Dritten sorgfältig ausgewählt hat und keine eigenen Pflichtverletzungen vorliegen.

7.6 Die Agentur schuldet keinen absoluten Schutz vor Cyberangriffen (z.B. Hacking, Malware, DDOS). Sie wird jedoch marktübliche und angemessene Sicherungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen („Best Effort“).

7.7 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich.

8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

8.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden streng zweckgebunden zur Vertragserfüllung und im Einklang mit DSGVO und DSG. Details siehe Datenschutzerklärung auf der Website: https://liva-it.com/datenschutzerklarung

8.2 (Neu – AVV) Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (z.B. beim Hosting von Websites mit Nutzerdaten, Verwaltung von Kundendatenbanken), liegt eine Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO vor. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Die Agentur stellt hierfür ein Muster zur Verfügung. Ohne gültigen AVV darf eine solche Verarbeitung nicht erfolgen.

9. Gewährleistung

9.1 Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, gelten die folgenden Bestimmungen. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§§ 922 ff ABGB, VGG).
9.2 Die Agentur leistet Gewähr für die Mängelfreiheit gemäß den vertraglichen Spezifikationen. Eine Garantie für die fehlerfreie Funktion auf allen Endgeräten, Browsern oder Betriebssystemen wird nicht übernommen. Geringfügige, den vereinbarten Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigende Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
9.3 (B2B) Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Übergabe/Leistungserbringung (bei versteckten Mängeln binnen 8 Tagen nach Entdeckung) schriftlich und detailliert zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und Gewährleistungs- sowie Schadenersatzansprüche wegen des Mangels sind ausgeschlossen.
9.4 (B2B) Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht der Agentur das Wahlrecht zwischen Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) und Austausch zu. Erst wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, unmöglich oder unzumutbar sind, kann der Kunde Preisminderung oder (bei wesentlichen Mängeln) Wandlung verlangen.
9.5 (B2B) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe/Leistungserbringung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bei Übergabe gemäß § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
9.6 Die Agentur trifft keine Prüf- oder Warnpflicht bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit (Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht etc.) der vom Kunden gewünschten oder bereitgestellten Inhalte und Konzepte. Diese Verantwortung liegt ausschließlich beim Kunden.
9.7 SEO-Leistungen werden nach bestem Wissen erbracht, ein bestimmter Erfolg (z.B. Ranking) wird nicht garantiert.

10. Barrierefreiheit

10.1 Eine barrierefreie Gestaltung (z.B. nach BGStG, WCAG) ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wird.
10.2 Ohne gesonderte Vereinbarung liegt die Verantwortung für die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards beim Kunden.

11. Abnahme (Neu)

11.1 Die Agentur kann für in sich abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme verlangen.
11.2 Nach Fertigstellung der Gesamtleistung (oder einer zur Abnahme vorgesehenen Teilleistung) fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach Aufforderung, zu prüfen und die Abnahme schriftlich zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen, die den Gebrauchswert erheblich mindern.
11.3 Erfolgt binnen der 14-Tages-Frist keine schriftliche Abnahmeerklärung oder keine substantiierte Rüge wesentlicher Mängel, oder nimmt der Kunde die Leistung vorbehaltlos in Gebrauch (z.B. Live-Schaltung einer Website), so gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme (auch der fiktiven) beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen.

12. Service- und Wartungsverträge

12.1 Inhalt und Umfang von Service-/Wartungsverträgen (z.B. inkludierte Leistungen, Reaktionszeiten, Stundensätze für Zusatzaufwand) ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag/Angebot.
12.2 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gemäß Punkt 5.2 abgerechnet.
12.3 Wartungsverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Parteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt werden.
12.4 Bei Vorauszahlung erfolgt bei vorzeitiger Kündigung (egal durch wen, außer bei gesetzlichem Rücktrittsrecht für Verbraucher) keine (auch keine aliquote) Rückerstattung.
12.5 (Pauschalierter Schadenersatz – primär B2B) Kündigt der Kunde einen automatisch verlängerten Vertrag vorzeitig aus Gründen, die nicht von der Agentur zu vertreten sind, ist die Agentur berechtigt, 70% der bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden vereinbarten Entgelte als pauschalierten Schadenersatz für den entgangenen Gewinn und die bereits getätigten Dispositionen zu fordern, ohne einen konkreten Schadensnachweis erbringen zu müssen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern ist diese Klausel nur nach individueller Prüfung im Einzelfall anwendbar.

12.6 Kündigung bei Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung des Entgelts für einen Service- oder Wartungsvertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung gemäß Punkt 5.5 in Verzug, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (insbesondere für die restliche Vertragslaufzeit gemäß den Bestimmungen in Punkt 12.5, soweit anwendbar) bleibt davon unberührt.

13. Verbraucherrechte (KSchG, FAGG)

13.1 Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und FAGG vorrangig vor diesen AGB. Insbesondere steht dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (Abschluss online, per E-Mail etc.) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß FAGG zu. Details und Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.
13.2 Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Agentur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und dessen Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung vor Ablauf der Frist mit der Ausführung begonnen und die Dienstleistung vollständig erbracht hat (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

14.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
14.2 Erfüllungsort ist Wien.
14.3 Für Unternehmer: Gerichtsstand ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht. Für Verbraucher: Gerichtsstand ist entweder der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers, oder das gesetzlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur, wenn der Verbraucher dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
14.4 Die Agentur kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

15. Geheimhaltung (Neu)

15.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, auch über das Vertragsende hinaus.

16. Höhere Gewalt (Neu)

16.1 Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.

17. Referenznennung (Neu)

17.1 Die Agentur ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden sowie das Projekt in angemessener Form als Referenz für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Website, in Präsentationen) zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich und schriftlich.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.
18.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst. Sofern nicht anders angegeben, genügt die Textform (z.B. E-Mail) dem Schriftformerfordernis.
18.3 Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

18.4 Die Agentur ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit zwingende Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben dies erforderlich machen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert.

Liva-IT
Wien, 14.05.2024