Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Liva-IT
Lohnergasse 9, 1210 Wien
E-Mail: info@liva-it.com
UID: ATU76623003
Stand: November 2025
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungen und Lieferungen, die Liva-IT, Inhaber Hakan Gül (nachfolgend „Agentur“ genannt), für ihre Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB als auch für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG. Bestimmungen, die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) für Verbraucher widersprechen, finden auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) bekanntgegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich Widerspruch erhebt. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Verständigung gesondert hingewiesen.
2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
2.1 Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen (z.B. Zugangsdaten, Server-Logins) zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine.
2.3 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind, und hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
3. Fremdleistungen
3.1 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
3.2 Die Haftung für Dritte beschränkt sich auf das Auswahlverschulden.
4. Termine und Fristen
4.1 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
4.2 Ereignisse höherer Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse berechtigen die Agentur, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Reisekosten
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Unternehmern (B2B) verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern (B2C) verstehen sich die Preise, sofern nicht anders angegeben, brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Stundensatz & Mehrleistungen: Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Regiearbeiten), werden nach tatsächlichem Aufwand zum Standard-Stundensatz von € 70,- netto verrechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangener Viertelstunde (15 Minuten).
5.3 Anfahrt und Reisekosten:
Für Einsätze vor Ort beim Kunden gelten folgende Verrechnungssätze:
a) Innerhalb Wiens (Pauschale): Für Anfahrten zu Zielen innerhalb der Wiener Stadtgrenzen verrechnet die Agentur eine Anfahrtspauschale. Diese beträgt € 65,00 netto (für Verbraucher: € 78,00 inkl. 20% USt). In dieser Pauschale sind die Wegzeit und die Kfz-Kosten enthalten.
b) Außerhalb Wiens: Für Einsätze außerhalb der Wiener Stadtgrenzen wird die Reisezeit als Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz (gemäß Punkt 5.2) verrechnet. Zusätzlich wird das amtliche Kilometergeld (bzw. € 0,42 pro gefahrenem Kilometer) in Rechnung gestellt.
c) Parkgebühren: Die Anfahrtspauschale (Wien) deckt übliche Parkkosten bis zu einer Dauer von 30 Minuten ab. Darüber hinausgehende, tatsächlich anfallende Parkgebühren (z.B. Parkgaragen, Tagesparkscheine) sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten für Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz, für Verbraucher 4% p.a. Mahnspesen werden pauschal mit € 40,- (für Unternehmer) bzw. den notwendigen Kosten der zweckentsprechenden Betreibung (für Verbraucher) berechnet.
5.6 Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen (z.B. Hosting, Wartung) nach Androhung und Setzung einer Nachfrist vorübergehend einzustellen („Leistungsverweigerungsrecht“).
6. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
6.1 Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
6.2 Nutzungsrechte an Software, Websites oder Designs werden erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Kunden übertragen (Eigentumsvorbehalt an Nutzungsrechten).
6.3 Der Quellcode (Source Code) von individuell erstellter Software bleibt, sofern nicht anders vereinbart, Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält ein Werknutzungsrecht am ausführbaren Programm.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Für Unternehmer: Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen (Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.3 Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen.
7.4 Für Datenverluste haftet die Agentur nur, wenn der Kunde durch regelmäßige Backups sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind, es sei denn, die Datensicherung war ausdrücklich Teil des Auftrags.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
8.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
9. Wartungsverträge und Laufzeiten
9.1 Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Für Verbraucher gilt: Automatische Vertragsverlängerungen sind nur zulässig, wenn die Agentur den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist auf die Verlängerung und das Kündigungsrecht hinweist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort ist Wien.
10.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht.
10.3 Gerichtsstand: Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.