ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
von Liva-IT, Lohnergasse 9, 1210 Wien, info@liva-it.com, Firmensitz: Wien, UID: ATU78832257
Stand: 17.04.2024
Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Firma Liva-IT (im Folgenden “Agentur”) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitts II.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen sieben Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
2.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese 14 Tage lang gültig.
Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Fremdleistung”).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
3.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2 Bei Überschreitung eines verbindlichen Liefer- oder Leistungstermins ist der Kunde erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise der Agentur verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, als Nettopreise in Euro (exklusive Umsatzsteuer) und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
5.3 Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
6.1 Die Agentur behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
6.2 An den Arbeiten der Agentur (insbesondere Urheberwerke wie Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, elektronische Dateien etc.) werden – sofern nichts anderes vereinbart ist – nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.3 Soweit Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt dies nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Nutzung für weitere als die vereinbarten Zwecke oder im Falle der Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten, ist honorarpflichtig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.
Haftung
7.1 Die Agentur haftet dem Kunden gegenüber nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
7.2 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Leistung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind binnen 14 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen.
7.3 Bei berechtigter, fristgerechter und ordnungsgemäßer Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur behält sich vor, die Verbesserung oder den Austausch zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Datenschutz
8.1 Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG), einzuhalten.
8.2 Die vom Kunden übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
9.3 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Gewährleistung
10.1 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist bei Software und Websites, diese so herzustellen, dass diese für alle etwaigen Anwendungsbedingungen (z.b. unterschiedliche Endgeräte, Browserversionen, Browser etc.) fehlerfrei sind. Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr, dass die erbrachte Leistung (z.b. Website) auch bei zukünftigen Betriebssystemen, Browsern etc. funktioniert.
10.2 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.3 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Übermittlung der Daten, die Verlässlichkeit des Internets sowie die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Serversystems und der Website, da diese den Server selbst nicht betreibt. Der ausgewählte Hostingprovider (Anbieter von Webspace, Server und Domainregistrierung) wird dem Kunden bei Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses bekanntgegeben.
10.4 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.
10.5 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
10.7 Sonderklausel Suchmaschinen: Die Agentur kann in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) nur Empfehlungen abgeben und versuchen mit großer Sorgfalt und dem aktuellen Wissensstand der Agentur das Ranking bestmöglich zu verbessern. Es können keine Erfolgsgarantien abgegeben werden. Die Agentur hat keinerlei Einfluss auf die Suchmaschine selbst und deren Rankingkriterien. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung bei einer Verschlechterung des Rankings oder Ausschluss der Domain aus dem Index. Aufgrund von ständigen Änderungen im Suchabfragen-Algorithmus, Änderungen von Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie Verhalten von Suchmaschinenusern und deren Abfragen können Unschärfen bei den Suchabfragen auftreten. Die Leistung gilt auch als dann erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und Kombinationen als Treffer erbracht werden. Das selbst gilt für Werbekampagnen.
Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Datenschutz Bestandteil dieser AGB ist die Datenschutzerklärung für Kunden von gocreate! e.U. in der aktuellen Fassung. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.
Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
12.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Sonstige Bestimmungen
13.1 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
13.2 Dem Schriftgebot ist einer E-Mail gleichzusetzen.
13.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung isd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern dies nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das BGStG durchzuführen.
Feedbackschleifen/Änderungswünsche bei Webseiten
14.1 Mangels Vereinbarung beinhalten alle Angebote von Webseiten einen Entwurf und bis zu 2 Überarbeitungsschleifen.
14.2 Der Auftraggeber bekommt Zugang zu einem Entwurf der Webseite mit den vereinbarten Seitenvorlagen. Dieser hat dann bis zu 7 Tage Zeit das 1. Feedback schriftlich abzugeben.
14.3 Falls ein Änderungswunsch den Rahmen des Angebotes übersteigt, der Wunsch von der Agentur selbst nicht umsetzbar ist oder dieser nach Ermessen der Agentur nicht sinnvoll ist, wird der Auftraggeber darüber informiert. Dieser kann dann entscheiden, ob er diesen trotzdem haben will oder nicht. Die Agentur setzt dann die Änderungswünsche in vereinbarter Frist um. Im Anschluss hat der Auftraggeber erneut die Möglichkeit sein Feedback innerhalb von 7 Tagen abzugeben. Das Feedback wird im Anschluss wieder eingearbeitet und alle restlichen und offenen Punkte von der Agentur fertiggestellt.
14.4 Falls der Auftraggeber nach Einarbeitung der 2. Änderungsschleife noch immer Wünsche offen hat, werden diese extra verrechnet.
14.5 Wenn Teile der Webseite (z.B. Farben, Schriften, Logo, Bilder, etc.) vom Auftraggeber abgenommen wurden (das OK wurde bereits erteilt), und sich im Nachhinein die Meinung des Auftraggebers ändert, können dadurch entstehende Mehrkosten bzw. erneute Änderungen nach Ermessen der Agentur zusätzlich verrechnet werden.
14.6 Zusatzaufwände werden, falls nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand (60 Euro zzgl. USt pro Stunde) abgerechnet. Falls im Angebot ein anderer Stundensatz vereinbart wurde, dann gilt dieser.
Servicevereinbarungen/-verträge
15.1 Die Agentur übernimmt keine Haftung für das nicht funktionieren der Website (z.B. Funktionen, Kompatibilitätsprobleme von Plug-Ins, Templates, Ladefehler, Seitenhacking etc.). Die Agentur haftet auch nicht für den daraus entstandenen Schaden (z.B. Verdienstentgang). Die Agentur hat Probleme auf der Webseite nur zu beheben, sofern diese im Rahmen des Vertrages vereinbart wurden. Die Agentur behebt diese in angemessener Frist. Für die Behebung von nicht vereinbarten Leistungen, gebührt der Agentur das entsprechendes Entgelt, welches entweder im Vorfeld bekannt gegeben wurde oder welches nach Zeitaufwand mit dem dementsprechenden Stundensatz abgerechnet wird.
15.2 Servicevereinbarungen werden, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten zum Ende jedes Quartals gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Quartal. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gelten die gleichen Kündigungsfristen. Das im vorausbezahlte Entgelt wird aber nicht zurückbezahlt. Das Entgelt ist im Voraus pro Quartal/pro Jahr fällig.